Ratgeber Pflegekasse

Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat für Alltagsbegleitung

Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen dieses Geld zusteht. Hier erkläre ich verständlich, wie der Entlastungsbetrag funktioniert und wie Sie ihn für Alltagsbegleitung bei „Margerite“ nutzen können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Alle Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch darauf. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 131 € im Monat; vorher waren es 125 €. Auch 2026 gilt dieser Betrag.

Das Geld wird nicht frei ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden: Es soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag fördern.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind. „Margerite Senioren-Assistenz“ ist anerkannt nach § 45a SGB XI. Damit können Sie den Entlastungsbetrag zum Beispiel einsetzen für:

  • Alltagsbegleitung, Gesellschaft und Spaziergänge
  • Hilfe im Haushalt und hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Begleitung zu Ärzten, Therapien und Besorgungen
  • Betreuung und Begleitung von Menschen mit Demenz
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen

Wichtig: Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag bei Pflegediensten nicht für Körperpflege und andere Hilfen bei der Selbstversorgung eingesetzt werden. Für Betreuung und Hilfe im Haushalt ist er gedacht.

Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Jahres an. Was am Jahresende übrig ist, kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt es. Beträge aus 2026 können also bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden.

Rechenbeispiel: 131 € × 12 Monate = 1.572 € im Jahr. Wer den Betrag ein ganzes Jahr nicht nutzt, hat also ein beachtliches Guthaben für Unterstützung im Alltag.

Gibt es noch mehr Budget?

Wer Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes nicht voll ausschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des nicht genutzten Sachleistungsbetrags zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (Umwandlungsanspruch). Fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse oder mich, ich helfe gerne bei der Orientierung.

So funktioniert es mit „Margerite“

  1. Anrufen: Sie melden sich unverbindlich, gerne auch als Angehörige.
  2. Kennenlernen: Ich komme kostenlos zu Ihnen, wir besprechen Wünsche und den Pflegegrad.
  3. Begleitung: Wir starten mit festen Terminen.
  4. Abrechnung: Die Leistungen werden über Ihre Pflegekasse abgerechnet. Den Papierkram erkläre ich Ihnen in Ruhe.

Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse. Gesetzestext: § 45b SGB XI und § 45a SGB XI.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 bis zu 131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr, für alle Pflegegrade von 1 bis 5 in häuslicher Pflege.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für anerkannte Angebote gegen Nachweis.

Bis wann muss ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Kann ich „Margerite Senioren-Assistenz“ über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. „Margerite Senioren-Assistenz“ ist anerkannt nach § 45a SGB XI. Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Gilt der Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.

Kontakt

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Margerite Senioren-Assistenz · Malgorzata Anna Kasprowska · Schlossstraße 27, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock · 01525 813 43 28 · margerite.senioren.a@gmail.com

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